Mit Container entsorgen

Landwirtschafts-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Industriebetriebe sowie Hotels, Restaurants und öffentliche Einrichtungen mit regelmässig grösseren Kehrichtmengen müssen, gemäss Abfallreglement, einen eigenen Norm-Kehricht-Container (gewichtsabhängige Gebühr) für die Entsorgung Ihres Kehrichts bereitstellen.

Das Wichtigste in Kürze

Bemerkung Beschreibung
für wen

Norm-Kehricht-Container sind für Landwirtschafts-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Industriebetriebe sowie Hotels, Restaurants und öffentliche Einrichtungen mit regelmässig grösseren Kehrichtmengen vorgeschrieben.

so funktioniert's

Deponieren Sie Ihren Kehricht im eigenen Norm-Kehricht-Container (240, 360, 770 oder 800 Liter). Der Entsorgungszweckverband stellt Ihnen einen Datenträger (Chip) gratis zur Verfügung. Er enthält Ihre Kundendaten und wird an Ihrem Kehrichtcontainer montiert. Bei der Entleerung des Kehrichtcontainers werden Ihre Kundendaten zusammen mit dem Gewicht des Kehrichts sowie dem Entleerungsdatum erfasst. Die Rechnung erfolgt quartalsweise. Für Grossmengen kontaktieren Sie bitte den Entsorgungszweckverband Obwalden.

dort wird abgeholt Klären Sie vorgängig mit dem Entsorgungszweckverband Obwalden den Containerstandort resp. den Standort für die Leerung ab.
dann wird abgeholt

Hier finden Sie die Sammeldaten für Ihre Gemeinde. Der Norm-Kehricht-Container muss am Sammeltag um 7 Uhr am vereinbarten Ort bereit stehen. Falls Ihr Kehrichtcontainer nicht geleert werden soll, kennzeichnen Sie dies gut sichtbar mit „Bitte nicht leeren“ oder stellen ihn nicht an den vereinbarten Leerungsstandort. Fällt die Kehrichtsammlung auf einen oder mehrere Feiertage, werden die einzelnen Verschiebedaten auf unserer Webseite unter Home  im Amtsblatt und im Aktuell publiziert. Eine Gesamtzusammenstellung über alle Verschiebedaten im aktuellen Jahr sehen Sie unter Verschiebung Kehrichtabfuhren über die Feiertage.

das kostet‘s

Sie bezahlen eine gewichtsabhängige Kehrichtgebühr. Diese beträgt pro Abholung (Andockgebühr) CHF 4.00 exkl. MWST sowie pro Kilogramm Kehricht CHF 0.25 exkl. MWST (Stand 1.1.2021). Die Rechnung erfolgt quartalsweise. Zusätzlich verrechnet Ihre Gemeinde pro Gewerbebetrieb eine jährliche, individuelle Grundgebühr für Infrastruktur, Wartung und Separatsammlungen.

bitte beachten!

Beachten Sie die nachfolgend aufgeführten Hinweise zur Entsorgung mit Kehrichtcontainer, damit die Leerung derer reibungslos verläuft.

Bestellung/Adressänderung

Für die Bestellung des Datenträgers für Ihren Kehrichtcontainer verwenden Sie bitte unser Bestell- und Adressänderungsformular. Haben Sie eine Rechnungsadress- oder Containerstandortänderung zu melden, verwenden Sie ebenfalls unser Bestell- und Adressänderungsformular.


Hinweise zur Entsorgung mit Kehrichtcontainer nach dem Gewichtsprinzip

Standort/ Zugänglichkeit der Kehrichtcontainer

Beim Standort resp. beim Zugang zu den Kehrichtcontainern ist folgendes zu beachten:

  • Die Kehrichtentsorgung erfolgt immer mit einem LKW. Die Zufahrt mit dem LKW zu den Containern muss am Sammeltag gewährleistet werden. Ist die Zufahrt durch Bauarbeiten oder anderweitigen Behinderungen erschwert oder nicht möglich, hat der Kehrichtcontainereigentümer dafür zu sorgen, dass die Leerung am Sammeltag trotzdem ermöglicht wird. Andernfalls erfolgt keine Leerung.
  • Am Sammeltag darf vor den Kehrichtcontainern kein Material oder keine Fahrzeuge abgestellt werden bevor die Leerung erfolgt
  • Ist der Standort der Kehrichtcontainer für die Leerung aus irgendwelchen Gründen ungeeignet, setzt sich der Transporteur oder der Entsorgungszweckverband Obwalden mit dem Eigentümer in Verbindung und sucht eine bessere Lösung.
  • Aus Sicherheits- und Haftungsgründen werden keine Kehrichtcontainer zwischen oder hinter Fahrzeugen hervorgeholt.

Deponierter Kehricht ausserhalb der Kehrichtcontainer

In Ausnahmefällen wird Kehricht, welcher neben den Kehrichtcontainer deponiert ist, ebenfalls entsorgt.

Ausnahmefälle sind beispielsweise:

  • nicht regelmässig hohes Kehrichtaufkommen (nur ein- bis zweimal pro Jahr), welches in der vorhandenen Kehrichtcontainerkapazität nicht deponiert werden kann.
  • so enge Platzverhältnisse, dass keine zusätzlichen Kehrichtcontainer platziert werden können. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit uns auf.

Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Die Andockgebühr wird pro Leerung verrechnet.
  • Sind Kehrichtcontainer verschiedener Kunden am gleichen Leerungsstandort, muss für die Mitarbeiter vom Transportunternehmen klar ersichtlich sein zu welchem Kehrichtcontainer der zusätzliche Kehricht gehört.
  • Der zu entsorgende Zusatzkehricht muss hinter oder neben dem entsprechenden Kehrichtcontainer  deponiert werden.
  • Der Eigentümer muss dafür sorgen, dass Dritte kein Kehrichtmaterial illegal bei seinem Kehrichtcontainer deponieren.
  • Im Bereich von den Kehrichtcontainern darf am Sammeltag nur Material deponiert werden, das für die Kehrichtabfuhr bestimmt ist. Der Transporteur übernimmt keine Haftung für irrtümlich entsorgtes Material.

Probleme mit Entleerung der Kehrichtcontainer

Unvollständige Entleerung der Kehrichtcontainer

  • Grösstenteils gibt es keine Probleme. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Kehrichtcontainer nicht vollständig entleert werden. Dies ist ärgerlich für den Kunden, für den Entsorgungszweckverband Obwalden (EZV OW) aber auch für den vom EZV OW beauftragten Transporteur. Der Transporteuer kann nicht kontrollieren, ob die Kehrichtcontainer vollständig entleert sind. Diese sind vielfach mit einem automatischen Schloss versehen. Aus Sicherheitsgründen darf sich während der automatischen Leerung niemand im Entleerungsbereich vom LKW aufhalten. Wird leichtes Abfallmaterial zuerst in den Kehrichtcontainer eingefüllt, kann sich dieses durch den Druck vom nachfolgend eingefüllten Material im Kehrichtcontainer so verkeilen, dass es bei der Leerung nicht heraus fällt. Dies ist beim Befüllen der Kehrichtcontainer zu beachten.                                                                                                                    

Kehrichtmenge bei Kehrichtcontainern mit Schloss

  • Es ist darauf zu achten, dass Kehrichtcontainer mit Schloss nicht überfüllt geschlossen werden. Andernfalls kann es vorkommen, dass der Druck auf den Deckel und folglich auf das Schloss zu gross wird. Dadurch kann sich bei der Leerung das Schloss nicht mehr automatisch entriegeln. Der Kehrichtcontainer kann nicht entleert werden. Im geschilderten Fall soll der Deckel am Sammeltag nicht abgeschlossen werden.

Zustand Kehrichtcontainer

Der Eigentümer von den Kehrichtcontainern (mit oder ohne Schloss) ist für einen einwandfreien Zustand verantwortlich. Die Kehrichtcontainer wie eventuell vorhandene Schlösser sind der Alterung und dem Verschleiss unterzogen. Die Alterung der Kehrichtcontainer und Schlösser ist u. a. abhängig, ob sie der Witterung (UV-Licht, Wasser, Frost etc.) ausgesetzt sind oder nicht. Daher ist folgendes zu beachten:

  • Der Containerzustand wie Rolltüchtigkeit, Bremsen, Rost und Funktion des Schlosses muss regelmässig überprüft werden.
  • Der Transporteur kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, welche aufgrund von Alterung oder schlechtem Zustand der Kehrichtcontainer bei deren Leerung entstehen.

Flüssige, teigige oder andere unzulässige Abfälle in den Kehrichtcontainern

Es kommt immer wieder vor, dass sich halb flüssige, teigige oder andere unzulässige Abfälle in den Containern befinden. Gemäss Abfallreglement (unter www.ezvow.ch ersichtlich) sind von der ordentlichen Abfuhr ausgeschlossen:

  • Abfälle, für welche getrennte Sammlungen durchgeführt werden oder besondere Annahmestellen bestehen;
  • flüssige, teigige, stark durchnässte, feuergefährliche, giftige oder stark riechende und stark korrosive Abfälle;
  • Abbruch- und Aushubmaterial, Bauschutt, Steine, Holz, Miste usw.;
  • Metzgerei- und Schlachtabfälle sowie Tierkadaver jeder Art;
  • Küchenabfälle aus Gastwirtschaftsbetrieben;
  • elektrische und elektronische Geräte, sowie Kühlgeräte;
  • Sonderabfälle.

Die aufgeführten Abfälle sind entsprechend gesondert zu entsorgen. Informationen zu Sonderentsorgungen sind auf www.ezvow.ch ersichtlich.

Hier können Sie die Hinweise als PDF-Datei öffnen und drucken.