Abfallreglement/ -gebühren

Abfallreglement

Das Abfallreglement definiert die saubere, umweltgerechte und hygienische Bewirtschaftung der Siedlungsabfälle auf dem gesamten Gebiet des Entsorgungszweckverbandes Obwalden EZV OW.

Abfallreglement

Erläuterungsbeispiele zu


Gebührentarife (Kehricht, Sperrgut, Abfallgrundgebühren)

Neben den Gebühren für die verursachergerechte Entsorgung des Kehrichts und des Sperrgutes durch den EZV OW, erhebt jede Gemeinde jährlich eine Abfallgrundgebühr.

Wie bei der Trinkwasser- und Elektrizitätsversorgung sowie der Abwasserbeseitigung entstehen auch bei der Abfallentsorgung Grundkosten, unabhängig davon, ob Abfall anfällt oder nicht. Mit den Abfallgrundgebühren werden bei der Abfallentsorgung jene Kosten finanziert, welche nicht in der Volumengebühr (Gebührensack) oder Gewichtsgebühr (z.B. Entsorgung mit Entsorgungskarte am Kehrichtpresscontainer) enthalten sind. Die Abfallgrundgebühren dienen den Gemeinden zur Finanzierung der Grundkosten, wie den Bau und Unterhalt von Wertstoffsammelstellen, dem Aufwand des Gemeindepersonals im Bereich Abfall, der Verwaltung etc.

Gebührentarife


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